Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 2026-10-09
Coreflow-Ai UG (haftungsbeschränkt) Tassilostraße 14, 94327 Bogen Amtsgericht Straubing, HRB 13861 Geschäftsführer: Matthias Amann, Daniel Hirschmann USt-IdNr. DE463329986 support@coreflow-ai.de§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung des „Coreflow-Ai Routenplaners“ („Routenplaner“) zwischen der Coreflow-Ai UG (haftungsbeschränkt), Tassilostraße 14, 94327 Bogen („Coreflow“), und ihren Vertragspartnern („Kunde“).
(2) Coreflow schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt Coreflow nicht. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) In diesen AGB bedeuten:
- „Nutzer“: jede natürliche Person, für die im Routenplaner ein Nutzerkonto des Kunden besteht;
- „Inhaber-Konto“: das Nutzerkonto, das bei der Bestellung für die angegebene E-Mail-Adresse eingerichtet wird und die Rolle „Inhaber“ trägt;
- „Mandantendaten“: alle Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in den Routenplaner eingeben, importieren oder dort durch die Nutzung erzeugen, einschließlich personenbezogener Daten; nicht dazu gehören die Vertrags-, Abrechnungs- und Zahlungsdaten des Kunden;
- „Abrechnungszeitraum“: der Zeitraum von einem Monat, für den das Entgelt jeweils im Voraus berechnet wird (§ 4 Abs. 2);
- „Textform“: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 126b BGB, insbesondere E-Mail.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Coreflow ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, Coreflow stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Verträge über Enterprise-Pakete, haben Vorrang vor diesen AGB. Soweit sie keine Regelung treffen, gelten diese AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsbeschreibung
(1) Coreflow stellt dem Kunden den Routenplaner als webbasierte Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Der Routenplaner wird im Webbrowser genutzt. Eine Installation beim Kunden oder eine Überlassung des Quellcodes findet nicht statt.
(2) Der Routenplaner unterstützt den Kunden und seine Nutzer im Außendienst insbesondere bei der Verwaltung von Geschäftskontakten und Besuchsadressen, der Planung von Touren und Routen, der Berechnung von Fahrstrecken, der Suche nach Übernachtungsmöglichkeiten sowie der Dokumentation von Besuchen und Arbeitstagen (Kernumfang). Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des gewählten Pakets auf der Preisseite von Coreflow zum Zeitpunkt der Bestellung.
(3) Der Routenplaner wird in Paketen angeboten. Jedes Paket umfasst eine bestimmte Anzahl von Nutzerkonten („Sitze“). Die Zahl der Sitze ist die Höchstzahl der Nutzerkonten und offenen Einladungen, die für den Kunden gleichzeitig bestehen können; der Routenplaner setzt diese Grenze technisch durch. Jedes Nutzerkonto ist einer natürlichen Person zugeordnet und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Weitere Nutzerkonten richtet Coreflow innerhalb der Sitzzahl auf Anfrage des Kunden ein.
(4) Planungsergebnisse des Routenplaners — insbesondere Routen, Reihenfolgen, Fahrzeiten, Entfernungen, Besuchs- und Übernachtungsvorschläge — sind rechnerische Vorschläge auf Grundlage der vorhandenen Daten. Coreflow schuldet nicht, dass sie der tatsächlichen Verkehrslage, Straßensperrungen, der Befahrbarkeit von Strecken, Öffnungs- oder Erreichbarkeitszeiten oder Verfügbarkeiten und Preisen Dritter entsprechen.
(5) Die Hotelsuche zeigt Angebote und Preise eines Drittanbieters an. Coreflow vermittelt keine Buchung und wird nicht Vertragspartei; eine Buchung kommt ausschließlich auf der Seite des jeweiligen Anbieters und zu dessen Bedingungen zustande.
(6) Coreflow darf den Routenplaner weiterentwickeln und Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, wenn dafür ein triftiger Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage, eine Sicherheitsanforderung, der Wegfall oder die Änderung einer Leistung Dritter nach § 6 Abs. 3 oder eine technische Weiterentwicklung, und wenn der Kernumfang nach Absatz 2 erhalten bleibt. Entfällt eine wesentliche Funktion ersatzlos, teilt Coreflow dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag dann bis zum Wirksamwerden der Änderung ohne Einhaltung einer Frist auf diesen Zeitpunkt kündigen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Preisseite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Enterprise-Pakete sind nicht online bestellbar; sie werden auf Anfrage individuell vereinbart.
(2) Der Bestellvorgang umfasst folgende Schritte: Der Kunde wählt auf der Preisseite ein Paket, gibt die E-Mail-Adresse für das Inhaber-Konto an und wird zur Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe (§ 4 Abs. 3) weitergeleitet. Dort gibt er insbesondere seinen Firmennamen, seine Rechnungsanschrift und seine Zahlungsdaten ein. Bis zum Absenden kann er seine Eingaben auf der Bezahlseite prüfen und berichtigen oder den Vorgang abbrechen. Mit dem Klick auf die Schaltfläche zum kostenpflichtigen Abschluss gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags über das gewählte Paket ab.
(3) Unmittelbar an der Schaltfläche weist Coreflow darauf hin, dass für den Vertrag diese AGB und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung („AVV“) in der jeweils verlinkten Fassung gelten. Beide Texte sind vor der Bestellung ohne Anmeldung abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden; den AVV stellt Coreflow zusätzlich als PDF-Dokument zum Herunterladen bereit. Coreflow speichert zu jeder Bestellung die Kennung der geltenden Fassung von AGB und AVV sowie den Zeitpunkt, zu dem der Bestellvorgang auf der Bezahlseite begonnen wurde.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn Coreflow das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Freischaltung des Inhaber-Kontos, in der Regel durch Versand einer Einladung an die angegebene E-Mail-Adresse. Coreflow kann die Annahme insbesondere ablehnen, wenn für die angegebene E-Mail-Adresse bereits ein Nutzerkonto besteht oder Zweifel an der Unternehmereigenschaft des Kunden bestehen. Kommt kein Vertrag zustande, erstattet Coreflow bereits geleistete Zahlungen unverzüglich.
(5) Eine gesonderte Bestätigung des Eingangs der Bestellung (§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB) ist nicht geschuldet; die Annahme nach Absatz 4 tritt an ihre Stelle.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Coreflow speichert den Vertragstext nicht gesondert für den einzelnen Kunden. Maßgeblich ist die bei der Bestellung verlinkte Fassung dieser AGB und des AVV, deren Kennung nach Absatz 3 gespeichert wird, zusammen mit den Bestelldaten, die der Kunde mit der Rechnung erhält.
§ 4 Preise, USt, Zahlung via Stripe
(1) Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Preisseite von Coreflow für das gewählte Paket angegeben sind. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Das Entgelt ist monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Abschluss der Bestellung auf der Bezahlseite; jeder weitere schließt unmittelbar an.
(3) Die Zahlung wird über die Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland („Stripe“), als Zahlungsdienstleister abgewickelt. Es stehen die auf der Bezahlseite jeweils angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung. Der Kunde ermächtigt Coreflow, das Entgelt zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums über die hinterlegte Zahlungsart einzuziehen. Rechnungen stellt Coreflow über Stripe aus und übermittelt sie elektronisch per E-Mail; der Kunde ist mit der elektronischen Rechnung einverstanden.
(4) Der Kunde sorgt dafür, dass die hinterlegte Zahlungsart gültig und gedeckt ist. Er kann sie über das Kundenportal ändern.
(5) Schlägt ein Einzug fehl, wird er wiederholt, und Coreflow erinnert den Kunden in Textform an die Zahlung. Ist das fällige Entgelt 30 Tage nach Fälligkeit nicht vollständig bezahlt, kann Coreflow den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern Coreflow den Kunden zuvor in Textform an die Zahlung erinnert und auf diese Kündigungsmöglichkeit hingewiesen hat. Die Kündigung erklärt Coreflow in Textform. Bis zum Zugang der Kündigung bleibt der Zugang zum Routenplaner bestehen. Die Folgen der Beendigung richten sich nach § 5 Abs. 4 bis 7. Das Recht zur Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB und weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere auf Verzugszinsen, bleiben unberührt.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; dies gilt nicht für Gegenforderungen aus diesem Vertrag, die auf Mängeln der Leistung beruhen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 5 Laufzeit, Kündigung, Sperre, Export, Löschung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Eine kostenlose Testphase wird nicht angeboten.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen, in dem die Kündigung Coreflow zugeht. Er kündigt über das Kundenportal („Mitgliedschaft verwalten“) oder in Textform an support@coreflow-ai.de. Coreflow kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden bei einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig erstattet.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Coreflow liegt insbesondere im Fall des § 4 Abs. 5 vor sowie bei einer schwerwiegenden Verletzung von § 7 trotz Abmahnung in Textform.
(4) Bis zum Vertragsende kann der Kunde den Routenplaner im gebuchten Umfang nutzen. Mit dem Vertragsende sperrt Coreflow den Zugang für alle Nutzerkonten des Kunden („Sperre“). Während der Sperre werden die Mandantendaten nur noch gespeichert und nicht anderweitig verarbeitet, außer zur Bereitstellung eines Exports nach Absatz 5.
(5) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit und bis 30 Tage nach der Sperre in Textform an support@coreflow-ai.de verlangen, dass Coreflow ihm die Mandantendaten zur Übertragung an einen anderen Anbieter oder in eigene Systeme bereitstellt („Export“). Coreflow stellt den Export unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Verlangens, ohne gesondertes Entgelt über einen gesicherten Übertragungsweg bereit. Der Export erfolgt in den Formaten JSON oder CSV und umfasst abschließend folgende Kategorien von Mandantendaten: Nutzerkonten und Einladungen (ohne Passwörter), Geschäftskontakte und Besuchsadressen, Termine, Touren und Routen, Besuchsberichte und Notizen, Arbeitszeitnachweise und Fahrtangaben sowie Einstellungen der Nutzer. Nicht umfasst sind Daten, die nur dem internen Betrieb des Routenplaners dienen, insbesondere Zwischenspeicher für Koordinaten und Strecken, Sicherheits- und Server-Protokolle sowie Zugangskennungen. Ein Export innerhalb der Anwendung ist nicht geschuldet. Coreflow unterstützt den Kunden in angemessenem Umfang bei Fragen zum Aufbau der exportierten Daten.
(6) Coreflow löscht die Mandantendaten vollständig 30 Tage nach der Sperre. Hat der Kunde einen Export verlangt, löscht Coreflow die Mandantendaten nicht vor Ablauf von 30 Tagen nach Bereitstellung des Exports; innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde den Export abrufen. Auf Verlangen des Kunden löscht Coreflow früher. Coreflow bestätigt die Löschung auf Verlangen in Textform unter Angabe des Datums.
(7) Die Löschung umfasst auch Arbeitszeitnachweise und Fahrtangaben. Aufbewahrungspflichten, die den Kunden selbst treffen, etwa nach Steuer-, Handels- oder Arbeitszeitrecht, erfüllt der Kunde eigenverantwortlich; er sichert die dafür nötigen Daten rechtzeitig, insbesondere über einen Export nach Absatz 5. Von der Löschung ausgenommen sind die Vertrags- und Abrechnungsdaten, die Coreflow als eigene Geschäftsunterlagen gesetzlich aufbewahren muss. Für personenbezogene Mandantendaten gilt ergänzend § 7 AVV.
§ 6 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
(1) Coreflow betreibt den Routenplaner mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt.
(2) Coreflow darf den Betrieb für Wartung, Aktualisierungen und Sicherheitsmaßnahmen vorübergehend einschränken. Planbare Arbeiten, die zu einer längeren Unterbrechung führen, legt Coreflow nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten und kündigt sie nach Möglichkeit vorab an.
(3) Der Routenplaner nutzt Leistungen Dritter, insbesondere für Hosting und Datenbank, Kartendaten, Geokodierung, Routenberechnung und Hotelpreise. Beeinträchtigungen, die auf Störungen dieser Dienste, des Internets oder auf höherer Gewalt beruhen und die Coreflow nicht zu vertreten hat, begründen keine Pflichtverletzung von Coreflow. Coreflow unternimmt in diesem Fall zumutbare Anstrengungen, die Beeinträchtigung zu beheben oder zu umgehen.
(4) Voraussetzung für die Nutzung sind eine funktionierende Internetverbindung und ein aktueller Webbrowser auf Seiten des Kunden. Deren Bereitstellung ist Sache des Kunden.
(5) Für Mängel des Routenplaners gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängel der Mietsache (§§ 536 ff. BGB), soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an support@coreflow-ai.de an und beschreibt sie so genau wie möglich. Coreflow beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist erst zulässig, wenn Coreflow eine angemessene Frist zur Abhilfe erhalten hat und diese erfolglos verstrichen ist; § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB bleibt unberührt.
(6) Support leistet Coreflow per E-Mail an support@coreflow-ai.de. Reaktions- oder Lösungszeiten werden nicht zugesagt.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält die Zugangsdaten seiner Nutzer geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert Coreflow unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Er ist für die Handlungen verantwortlich, die über die Nutzerkonten seines Unternehmens vorgenommen werden, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat.
(2) Der Kunde ist für die Mandantendaten verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zu ihrer Verarbeitung berechtigt ist — insbesondere, dass für die Daten seiner Geschäftskontakte und seiner Mitarbeiter eine Rechtsgrundlage besteht — und dass die Daten keine Rechte Dritter verletzen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO gibt der Kunde nicht ein, auch nicht in Freitextfeldern.
(3) Der Routenplaner kann Arbeitszeiten, Fahrten und Besuche von Mitarbeitern erfassen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob und unter welchen Voraussetzungen er ihn für seine Mitarbeiter einsetzen darf, und erfüllt etwaige Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungspflichten, etwa gegenüber einem Betriebsrat.
(4) Der Kunde und seine Nutzer bleiben für die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften und des Arbeitszeitrechts selbst verantwortlich. Der Kunde weist seine Nutzer an, den Routenplaner während der Fahrt nur so zu bedienen, wie es die Straßenverkehrsvorschriften erlauben. Hinweise des Routenplaners zu Arbeitszeiten, Zeitfenstern oder Pausen sind Planungshilfen und ersetzen keine eigene Prüfung.
(5) Der Kunde sichert Mandantendaten, die er über das Vertragsende hinaus benötigt oder aufbewahren muss, rechtzeitig selbst; § 5 Abs. 5 bleibt unberührt.
(6) Der Kunde nutzt den Routenplaner nicht missbräuchlich. Insbesondere unterlässt er es, den Routenplaner oder seine Schnittstellen mit automatisierten Mitteln übermäßig zu belasten, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, Zugänge an Dritte außerhalb seines Unternehmens weiterzugeben oder die Software nachzubauen.
(7) Der Kunde stellt Coreflow von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung der Absätze 2 oder 6 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Coreflow informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Abwehr.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Coreflow haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Coreflow nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Coreflow auf Schadensersatz ausgeschlossen.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von Coreflow für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zur Minderung (§ 536 BGB) bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Coreflow.
§ 9 Datenschutz/AVV-Verweis
(1) Soweit Coreflow bei der Erbringung der Leistungen personenbezogene Mandantendaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV). Der AVV wird mit der Bestellung zusammen mit diesen AGB geschlossen (§ 3 Abs. 3) und ist Bestandteil des Vertrags.
(2) Soweit Coreflow personenbezogene Daten in eigener Verantwortung verarbeitet, insbesondere Vertrags-, Abrechnungs- und Kontaktdaten des Kunden, gilt die Datenschutzerklärung von Coreflow.
(3) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV geht der AVV in Fragen des Datenschutzes vor.
§ 10 Geistiges Eigentum/Nutzungsrechte
(1) Coreflow räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Routenplaner im Rahmen der gebuchten Sitze durch seine Nutzer für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Alle Rechte an der Software, ihrer Gestaltung, Dokumentation und an allen von Coreflow bereitgestellten Inhalten verbleiben bei Coreflow oder deren Lizenzgebern. Für Karten- und Ortsdaten Dritter gelten zusätzlich deren Lizenzbedingungen, die im Impressum unter „Datenquellen und Lizenzen“ genannt sind; Quellenangaben im Routenplaner dürfen nicht entfernt werden.
(3) Die Mandantendaten bleiben Daten des Kunden. Coreflow nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und nach Maßgabe des AVV.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Vertraulich sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Mandantendaten und Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei werden, die der empfangenden Partei bereits vorher rechtmäßig bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt hat oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offengelegt werden müssen; im letzten Fall informiert sie die andere Partei vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(3) Die Parteien verpflichten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, entsprechend.
(4) Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für die Dauer von zwei Jahren fort. Pflichten aus dem AVV, insbesondere zur Vertraulichkeit personenbezogener Mandantendaten, bleiben unberührt und gelten zeitlich unbegrenzt.
§ 12 Änderungen der AGB/Preise
(1) Coreflow kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, eine behördliche Anordnung, eine neue Sicherheitsanforderung, die Einführung neuer Funktionen oder das Schließen einer nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücke. Änderungen der Hauptleistungspflichten, der Preise und sonstige Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung verschieben, sind nach diesem Absatz ausgeschlossen.
(2) Coreflow teilt eine Änderung nach Absatz 1 mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit; die Mitteilung nennt die geänderten Regelungen und den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht bis zu ihrem Wirksamwerden in Textform widerspricht. Coreflow weist in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Folge, auf das Widerspruchsrecht und auf das Kündigungsrecht nach Satz 4 hin. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden ohne Einhaltung einer Frist auf diesen Zeitpunkt kündigen. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung nach § 5 Abs. 2 bleibt unberührt.
(3) Coreflow kann dem Kunden eine Änderung der Preise mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform anbieten. Eine Preiserhöhung wird nur wirksam, wenn der Kunde ihr in Textform oder über eine entsprechende Funktion im Routenplaner zustimmt. Stimmt der Kunde bis zum vorgesehenen Wirksamwerden nicht zu, gilt der Vertrag zu den bisherigen Preisen fort; Coreflow kann ihn dann nach § 5 Abs. 2 ordentlich kündigen. Eine Preissenkung gibt Coreflow ohne Zustimmung des Kunden weiter.
(4) Änderungen des AVV richten sich nach § 9 Abs. 2 AVV.
§ 13 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von Coreflow. Coreflow ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Ein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
§ 14 Widerrufsrecht
(1) Der Routenplaner wird ausschließlich an Unternehmer angeboten (§ 1 Abs. 2). Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen steht nur Verbrauchern zu; dem Kunden steht es nicht zu.
(2) Coreflow räumt auch kein vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht ein. Das Recht zur Kündigung nach § 5 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 15 Salvatorische Klausel/Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen (§ 1 Abs. 5), in Fragen des Datenschutzes der AVV, diese AGB, die Paketbeschreibung auf der Preisseite.
(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Coreflow ist unter support@coreflow-ai.de erreichbar; Erklärungen an den Kunden richtet Coreflow an die E-Mail-Adresse des Inhaber-Kontos. Der Kunde teilt Coreflow eine Änderung dieser E-Mail-Adresse unverzüglich mit.
(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Coreflow in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.